Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lengerich, auf der BAB 1, bei km 241,820, FR Bremen begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 15 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät ESO Einseitensensor 3.0 95 km/h, Verwarnungsgeld: 25,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsidium Münster übersandte Formular Anhörung

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