Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Plieningen, auf der BAB 8, in Höhe km 194,851, München – Karlsruhe um 11 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Sensormessung  mit stationärem Messsystem mit Foto ergab 71 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

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