Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Mainz, Gem. Mainz auf der A 60, Höhe km 15,1, FR Bingen um 9 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 10,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 89 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung

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