Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in 13503, Berlin, RD A 111, LG – AS Schulzendorfer Str. Ri., stadteinwärts um 8 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 68 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Verwarnung / Anhörung

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