Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gem. Hedemünden, BAB 7, Höhe km 287,110, Rtg. Göttingen um 16 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 136 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic PoliScan Speed FM1,Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

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