Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Dortmund, auf der BAB 45, bei km 9,350, Fahrtrichtung Oberhausen / Hannover um 16 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 116 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Polizeipräsidium Dortmund übersandte Vordruck Anhörung

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