Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 50,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 28,00 m in Bindlach, auf der A 9, Ri. München, im Abschnitt 340, bei km 3.450 wurde bei einer Geschwindigkeit von 135 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VIDIT Verkehrskontrollsystem festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück übersandte Zeugenfragebogen
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