Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes um 54,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug wurde in Pegnitz, auf der A 9, Richtung München, im Abschnitt 440, bei km 2,740 festgestellt. Die Geschwindigkeit betrug 135 km/h. Der Abstand wurde mit 20,00 m gemessen und betrug damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Bußgeld: 180,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot

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