Der erforderliche Abstand wurde in Schriesheim, auf der BAB 5, in Höhe km 566,4, F-KA nicht eingehalten. es wurde bei einer Geschwindigkeit von 107 km/h statt erforderlichen  von 44,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 19,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung  festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

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