In Nabburg, auf der A 93, Ri Holledau, Abschnitt 700, km 2,100 wurde der erforderliche Abstand von 72,00 m, bei einer Geschwindigkeit von 144 km/h zum vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS, Video, Foto
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.