In Nabburg, auf der A 93, Ri Holledau, Abschnitt 700, km 2,100 wurde der erforderliche Abstand von 72,00 m, bei einer Geschwindigkeit von 144 km/h zum vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS, Video, Foto

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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