Der erforderliche Abstand wurde in Niestetal, BAB 7, Km 304,900, FR Fulda bei einer Geschwindigkeit von 148 km/h nicht eingehalten. Statt des nötigen Abstandes von 51,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 27,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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