Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 101, im Abschnitt 545, ca. km 2,3, in FR Trebbin die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 112 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Messung mit ES3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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