Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 11, km 77,8, Brücke vor Abfahrt Gramzow, in FR Kreuz Uckermark / Stettin, in FR AD Kreuz Uckermark die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 32 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung  mit Lasergerät mit Foto ergab 132 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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