Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 13, bei km 60,59, in FR AS Lübbenau ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 142 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed und Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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