Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, im Bereich von Km 5,3, in FR AD Werder die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Messung mit Einseitensensor ES mit Beweisfoto ergab 141 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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