Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 132 km/h mit Messgerät ES3.0 und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 32 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung
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