Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 72, in Höhe km 27,8, Hof – Leipzig mit 25 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen und führte zur Eröffnung eines Bußgeldverfahrens. Festgestellt wurden 125 km/h. Beweismittel: Frontfoto, ESO ES3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Chemnitz übersandt.

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