Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in 23769, Fehmarn, L 217, Höhe Hochfelder Mühle 1, i.R. Landkirchen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 74 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Ostholstein übersandt.

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