Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Dornstadt, auf der BAB 8, bei km 124,300, Stuttgart – München ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 118 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 38 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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