Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dortmund, auf der Alfred-Lange-Straße mit 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffipax Speedophot, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung zur Ordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Stadt Dortmund übersandt.

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