Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Heiligenroth, Gem. Heiligenroth, auf der BAB 3, bei km 88,070, FR Köln. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto 124 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandte Zeugenfragebogen

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