Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften bei AST Schönberg, auf der BAB 20, km 38,2, in Ri. Lübeck ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 130 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Vordruck Schriftliche Zeugenaussage wurde von übersandt.
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