Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Oberhausen auf der A 516, RF Oberhausen, in Höhe km 0,160 um 42 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet. Festgestellt wurden 142 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Oberhausen übersandte Formular Anhörung

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