Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, auf der BAB A 2, bei km 329,415, linke Spur, FR Hannover die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 32 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Sensormessung ergab 132 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Bielefeld übersandte Zeugenfragebogen
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