Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 10, Höhe km 90,6, in FR AD Potsdam überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 82 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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