Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 21.12.2015 auf der BAB 4, Jena, Richtung Dresden, km 170,760, 3. Überholspur die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht beachtet. Dabei wurden 103 km/h, bei erlaubten 80 km/h festgestellt. Die erlaubte Geschwindigkeit wurde um 23 km/h überschritten. Beweismittel: Piezomessung, Frontfoto, Bußgeld: 80,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Artern erließ Bußgeldbescheid

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