Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Krozingen, auf der Schmidhofener Straße, Höhe Haus Nr. 36, in Fahrtrichtung Schmidhofen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 76 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Bad Krozingen übersandt.

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”.