Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, auf der A 99, Richtung Süd-West, A 96, Abschnitt 240, km 2,894, Ri. Lindau die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 60 km/h 81 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit TRAFFISTAR S 330-stationär, Foto, erhöhtes Bußgeld wegen Voreintragung 105,00 €, 1 Punkt

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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