Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 21.11.2015 in Rheda-Wiedenbrück, Rietberger Straße, B 64, Abs. 22, Stations-km 0,279 wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h festgestellt. Die Messung ergab 76 km/h bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto, Messgerät: Traffiphot stationär. Bußgeld: 120,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Gütersloh

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