Am 01.12.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit  in Marburg, Marburg, B 3a, vor Abfahrt Marburg Hbf , FR Gießen um 26 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 126 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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