Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 12.10.2015 auf der B 82, in Langelsheim, von Goslar nach Seesen, Höhe Langelsheim Heizkraftwerk, Abschnitt 85, Station 1.295 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 25 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Traffiphot-S 125 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Goslar
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