Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 24.08.2015 in Niederaula, BAB 7, km 525.990, Fulda-Kassel  um 21 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 121 km/h. Beweismittel:  Lasermessung und Foto. Bußgeld: 70,00€

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften