Am 05.09.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart, B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift um 31 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät, Messgerät: PoliScan F1 HP 81 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs 3, § 49 StVO, § 24 StVG,11.3.6 BKat 

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart

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