Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Grefrath, Haus Nr. 140, FR Schanzenstraße begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 19 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiStar S350 SemiStation 49 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Viersen übersandte Formular Anhörung

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