Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 05.05.2016 auf der BAB 19, bei km 38,5, Petersdorfer Brücke, Baustelle um 28 km/h, bei zulässigen 40 km/h festgestellt und Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab 68 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0, Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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