Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der L 29, zw. Binz u. Prora, Höhe Abf. Dollahner Str., i.R. Prora wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 82 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 12 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan FM1 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen erlassen.

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