Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Dätgen, A 7, km 84,300, in Rtg. Flensburg um 35 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 155 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holstein übersandte Vordruck Anhörung

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