Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, BAB 661, AS F-Eckenheim – AS F- Heddernheim, km 309,000 mit 17 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 117 km/h. Beweismittel: Traffipax TPH – S, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle StädteRegion Aachen übersandt.

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