Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Hamburg, Luruper Chaussee 18, i.R. Notkestraße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Frontfoto 82 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG 11.3.6, BKatV, § 4 Abs. 1

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Vordruck Anhörung

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