In Löningen-Borkhorn, B 213, Abschnitt 345, Station 0.088, FR Lingen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab 101 km/h, bei zulässigen 70 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Cloppenburg übersandte Formular Anhörung
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