Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mühlhausen, auf der B 249, Peterhof begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 23 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Einseitensensor mit Foto 83 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung

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