Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Ortkrug, L 072, Abs. 140, km 1,444, in Ri. Schwerin um 39 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 89 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Formular Anhörung

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