Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Speyer, Gem. Speyer, A 61, bei km 379,5, FR Hockenheim ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 125 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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