Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, AST Schönberg, bei km 38,2, in Ri. Lübeck die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScan FM1 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h, bei erlaubten 130 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 165 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

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