Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Hoch.-Massenheim, auf der BAB 66, km 19,560, Richtung Wiesbaden. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 40 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 120 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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