Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 213,879, Karlsruhe – München begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Sensormessung und Foto 102 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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