Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Arnstein, Stadt Arnstein, Welbsleben, L 229, auf der Hauptstr., Ri. Zentrum um 11 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 41 km/h. Beweismittel: Radarmessung, Frontfoto. Verwarnungsgeld: 25,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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