Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 04.08.2015 in 13509 Berlin BAB 111 Nord, Höhe AS Holzhauser Str., Nord, um 34 km/h bei zulässigen 60 km/h.

Verstoß gegen  § 41 Abs 1 ivm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG, 11.3.6 BKat. § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Berlin

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