Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ludwigshafen, Abfahrt B 37, Hochstraße Süd, Hh. Lorientallee, Rtg. Wredestraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 53 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Radarmessung mit PoliScan FM 1

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigshafen übersandte Vordruck Anhörung

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